Nicolai & Sohn Whiskybrennerei: offene Tür
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Des Weiteren öffnen natürlich auch die Kleine Rampe und das Kalif Storch ihre Tore mit feinsten Programmen für euch.
Schaut regelmäßig auf der Website oder in den Sozialen Medien vorbei, die nächsten Veranstaltungen lassen nicht lange auf sich warten!
Wir freuen uns auf eine ereignisreiche Zeit!
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- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Nicolai & Sohn Whiskybrennerei: offene Tür
22. April 2022 - 23. April 2022
Öffnungszeiten:
22.04.2022 16.00 – 19.00 Uhr
23.04.2022 11.00 – 15.00 Uhr
Nach drei Jahren umfangreicher, schweißtreibender Vorbereitungen brennt in der Destille von Thomas und Leopold der erste Whisky. Schaut euch die wunderschön restaurierte Halle 2 mit der Destille zum Tag der offenen Tür an und kostet gerne den ein- oder anderen vorab produzierten Gin.
Ansonsten bekommt ihr selbstverständlich bei allen anderen Events im Rahmen des Zughafen- Geburtstags die Möglichkeit eine Kostprobe zu genießen.
Weitere Infos zur Brennerei findet ihr hier: https://nicolaiundsohn.de/
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Unsere Veranstaltungsflächen
Das Gelände ist vom Bahnhof fußläufig erreichbar. Alle Informationen zu den Vermietflächen sind in den Venue Specs und auf den weiteren Seiten der Website zu finden. Erreichbar sind wir wochentags zwischen 10 und 18 Uhr unter der 0361-430 40 10, mithilfe das Kontaktformulars oder per E-Mail an [email protected]
Die im Originalzustand erhaltene Halle 6 ist der größte Raum im Zughafen. 700 qm Fläche bieten Platz für jegliche Art von Veranstaltungen und sind im Normalzustand für bis zu 880 Personen zugelassen.
Der 120 qm große Backstage ist vielseitig nutzbar. Buchbar ist er separat als gemütlicher Raum für kleinere Events für bis zu maximal 120 Personen oder als zusätzliche Fläche für Veranstaltungen in der Halle 6.
Der größtenteils gepflasterte Außenbereich des Zughafens erstreckt sich über das gesamte Gelände und ist ca. 2.500 qm groß. Hierzu gehört sowohl der Stattstrand, der Freiraum vor der Halle 6 und dem Elektromuseum, als auch die Straße “Zum Güterbahnhof”. Auf der Straße muss dauerhaft eine Durchfahrt von 3,50 m gewährleistet sein.